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Sanierungsdarlehen

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Schenkungsanfechtung

Rechtsgebiet:
Sanierungsdarlehen
Stichworte:
Sanierungsdarlehen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es geht hier um Rechtshandlungen, die eine Schmälerung des gemeinschuldnerischen Vermögens bewirkten, weil Aktiven ohne gegenleistungsgerechte Reduktion der Passiven entzogen wurden.

Art. 286 SchKG

B. Arten
1. Schenkungsanfechtung

1 Anfechtbar sind mit Ausnahme üblicher Gelegenheitsgeschenke alle Schenkungen und unentgeltlichen Verfügungen, die der Schuldner innerhalb des letzten Jahres vor der Pfändung oder Konkurseröffnung vorgenommen hat.

2 Den Schenkungen sind gleichgestellt:

1. Rechtsgeschäfte, bei denen der Schuldner eine Gegenleistung angenommen hat, die zu seiner eigenen Leistung in einem Missverhältnisse steht;

2. Rechtsgeschäfte, durch die der Schuldner für sich oder für einen Dritten eine Leibrente, eine Pfrund, eine Nutzniessung oder ein Wohnrecht erworben hat.

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